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Zusammenfassung der nun gültigen Eindämmungsverordnung für den Vereinssport

Liebe Sportfreunde,

der Indoorsport kann wieder starten. Die Kegelhalle ist bereits geöffnet. Die Gemeinde Fehrbellin öffnet ab dem 07.06.2021 die Fehrbelliner Sporthalle an der Oberschule, den Kegelbillardraum sowie das Lentzker Gemeindehaus sind freigeben. Die Rhinhalle an der Grundschule wird erst ab dem 09.06.2021 öffnen.

 

Der Geschäftsführende Vorstand empfiehlt aber vorrangig, den Outdoor-Sport zu favorisieren, da hier keine Nachweispflicht für Getestete, Genesene bzw. Geimpfte vorzunehmen ist.

 

Hier findet Ihr eine aktuelle Zusammenfassung der nun gültigen Eindämmungsverordnung für den Vereinssport.

Sport ist auf allen Sportanlagen unter Auflagen erlaubt.

In geschlossenen Räumen, dazu zählen z.B. Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen und Bowlingcenter, gilt Folgendes:

  • Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen
  • Zutritt nur für Sportlerinnen und Sportler, die einen Termin gebucht haben, keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen, negativ auf eine COVID-19-Infektion getestet sind
  • unser aktuelles Hygienekonzept mit dem Kurzscreening (einmalig vor der ersten Trainingseinheit von jedem Mitglied ausfüllen lassen) und die Teilnehmerlisten sind mitzuführen und entsprechend auszufüllen (alle Dokumente findet ihr auf unsere Homepage)
  • Hygienebeauftragten pro Trainingseinheit ernennen
  • Maskenpflicht in den Umkleideräumen
  • Untersagung der gemeinsamen Ausübung von Kontaktsport mit mehr als 30 Sportlerinnen und Sportlern 
  • regelmäßiges Lüften

 

Hinweis zur Testpflicht bei Indoor-Sport:

Schülerinnen und Schüler können, sofern sie noch nicht volljährig sind, als Testnachweis eine von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Selbsttests vorlegen. Das ist neu und gilt ab dem 3. Juni 2021. Damit gilt die gleiche Regelung wie in Schulen auch für den Sport. Kinder im Alter unter 6 Jahren sind von der Testpflicht auch hier befreit.

 

Bei der Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel gilt nur noch, den Zutritt für Sportlerinnen und Sportler, die keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen, zu steuern. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. So ist also der Kontaktsport im Freien ohne Personenbeschränkung wieder möglich. Fußballmannschaften können also draußen wieder trainieren und spielen.

 

Wir freuen uns sehr, dass nun alle unsere Mitglieder wieder die Möglichkeiten haben, ihren Sport auszuüben. Bleibt gesund!

 

Übersicht über die Infektionsschutz - Regelungen im Sport (02. Juni 2021)Übersicht über die Infektionsschutz - Regelungen im Sport (02. Juni 2021)Übersicht über die Infektionsschutz - Regelungen im Sport (02. Juni 2021)Übersicht über die Infektionsschutz - Regelungen im Sport (02. Juni 2021)

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 04. Juni 2021

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