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Neue Coronamassnahmen

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

ab heute gilt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin entsprechend der Zweiten SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg (2. SARS-CoV-2-UmgV vom 29. Juli 2021) somit wieder eine erweiterte Testpflicht für den kontaktlosen Indoor-Sport, da an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 20 überschritten wurde.

 

Kontaktloser Indoor-Sport (in Räumen):
In öffentlichen und privaten Sportanlagen ist die Sportausübung in geschlossenen Räumen zulässig, wenn die Betreiberin oder der Betreiber auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts:

  • den Zutritt und Aufenthalt steuert,
  • bei Inzidenzen ab 20 nur Personen den Zutritt gewährt, die einen Negativ-Test vorlegen (ab 12 Jahren) oder geimpft oder genesen sind; nicht volljährige Sportausübende können als Nachweis eine von einer sorgeberechtigten Person unterzeichnete Bescheinigung vorlegen (über das Ergebnis des Selbsttests),
  • die Kontaktnachverfolgung ermöglicht,
  • die Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Sportausübung sicherstellt,
  • das Tragen einer Maske in den Umkleideräumen umsetzt (die Maskenpflicht gilt erst ab 6 Jahren),
  • den Austausch der Raumluft vorsieht.

Für den kontaktlosen Indoor-Sport gibt es keine Personenobergrenze. Da jedoch das Abstandsgebot (außerhalb der Sportausübung) gilt, ergibt sich die Maximalzahl in Abhängigkeit von der Raumgröße. Umkleiden und Sanitäranlagen dürfen genutzt werden.

 

Kontaktsport in geschlossenen Räumen
Für Kontaktsport in geschlossenen Räumen gelten die gleichen Voraussetzungen wie für kontaktlosen Indoor-Sport (Hygienekonzept etc.). Allerdings gilt zusätzlich:

  • Auch bei Inzidenz unter 20 ist ein Negativ-Test (ab 12 Jahren) oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können statt eines Negativ-Tests ein Selbsttestergebnis vorlegen, unterzeichnet von den Eltern.

Die Personenzahl ist auf 30 Sportausübende, die gemeinsam Kontaktsport ausüben (= 30 je Gruppe), begrenzt, wobei Genesene und Geimpfte nicht mitzählen.

 

Für Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.

 

Mit sportlichen Grüßen

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 16. August 2021

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Am 06.09.2024 feierte die Bürgerstiftung Fehrbellin ihr 10 - jähriges Bestehen. Was aus einer Idee engagierter Bürgerinnen und Bürger entstanden ist, ermöglichte in den letzten 10 Jahren gesellschaftliche Projekte mit einer großartigen finanziellen Unterstützung. Der Vorsitzende des Stiftungsrates, Bürgermeister Mathias Perschall, lud deshalb Ehrenamtliche, Förderer, Unterstützer und Vereine der Gemeinde Fehrbellin nach Wustrau zu einer gemeinsamen Feierstunde ein. Ein musikalischer Rückblick im Zietenschloss unterstrich die ehrenamtliche Bedeutung dieser eindrucksvollen Stiftung in Fehrbellin.


Mit der pekuniären Unterstützung der Bürgerinitiative, konnte beispielsweise die Sektion Kegeln des SV 90 Fehrbellin in den letzten Jahren unterschiedliche großartige Sportprojekte realisieren. 

Der SV 90 Fehrbellin e.V. bedankt sich ganz recht herzlich bei allen Mitwirkenden der Stiftung für ihr erfolgreiches Schaffen in der Gemeinde. 

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und für eine sportliche und gesellschaftliche Vielfalt in Fehrbellin.

 

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