Informationen zur Durchführung von Vereins-Kyu-Prüfungen im BJJV
Unter Berücksichtigung des § 9 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 (GVBl. II/20, Nr. 49), zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Oktober 2020 (GVBl. II/20, Nr. 94), können Vereins-Kyu-Prüfungen in Brandenburg unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Weitere Meldungen
SV90 Kegler zum Saisonstart gegen den deutschen Meister Union
So, 28. Juli 2024
Mittlerweile stehen auch die Ansetzungen der Bundesligen im Bohlekegeln fest. Bundesligaspielleiter ...