Informationen zur Durchführung von Vereins-Kyu-Prüfungen im BJJV

Unter Berücksichtigung des § 9 der Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - SARS-CoV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 (GVBl. II/20, Nr. 49), zuletzt geändert durch Verordnung  vom  8.  Oktober  2020  (GVBl.  II/20,  Nr.  94), können  Vereins-Kyu-Prüfungen in Brandenburg unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden: 
 

Informationen zur Durchführung

Weitere Informationen

Veröffentlichung

So, 25. Oktober 2020

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