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ab 24.11.2021 die 2G-Regel wird ausgeweitet

Liebe Sportfreunde,

 

die 2G-Regel wird ausgeweitet. Das Kabinett hat dazu gestern die Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt bereits ab heute, Mittwoch, 24. November 2021 in Kraft.

 

Die 2G-Regel bedeutet in Brandenburg grundsätzlich: Zutritt haben nur nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren. Mit einem negativen Testnachweis haben außerdem Zutritt: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).

Bitte führt weiterhin eure Anwesenheitslisten bei allen Sporteinheiten, um die Kontaktverfolgung zu gewährleisten und bei Kontrollen beweiskräftig zu sein.

 

Bitte die Anwesenheitslisten unverzüglich nach jeder Sporteinheit an die Gemeinde Fehrbellin in den Briefkasten einwerfen oder per E-Mail versenden. Es ist weiterhin dringend notwendig, ein Exemplar von allen Anwesenheitslisten bei euch aufzubewahren, um einen Nachweis für den SV 90 Fehrbellin vorlegen zu können.

Liebe Sportfreunde, wir wünschen euch und all unseren Mitgliedern weiterhin viel Kraft und vor allem Gesundheit, um diese 4. Corona-Welle gut zu überstehen.

 

Mit sportlichen Grüßen

Geschäftsführender Vorstand

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 24. November 2021

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